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Preisangaben im Internethandel
Der (Az.: I ZR 143/03 NWB KAAAC-64252) entschieden, auf welche Weise im Internethandel auf die nach der Preisangaben-Verordnung vorgeschriebenen Angaben zur USt und zu den Liefer- und Versandkosten hingewiesen werden muss. Gem. der Preisangaben-Verordnung müssen Versand-händler zusätzlich zum Endpreis der Produkte angeben, dass die geforderten Preise die USt enthalten und ob zusätzliche Liefer- und Versandkosten anfallen. Zudem sind sie dazu verpflichtet, diese Angaben dem Angebot oder der Werbung eindeutig zuzuordnen sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar zu machen.