Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Datenschutz: Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung seit
Die Vorratsdatenspeicherung ist im „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG” enthalten, das zum Jahresanfang in Kraft getreten ist. Dies sieht folgende Regelungen vor:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Umsetzung
Vorratsdatenspeicherung | |
Was wird gespeichert? | |
- | Verkehrsdaten, keine
TK-Inhalte |
- | Telefonverbindungen
(Rufnummern, Kennungen, Datum, Uhrzeit, Dauer) |
- | Bei der Mobilfunktelefonie
werden nun auch der Standort (Funkzelle), Gesprächsbeginn sowie
zusätzlich IMEI-Nr. und SMS-Verbindungen gespeichert. |
- | Ab
müssen zusätzlich von den Internetzugangsanbietern IP-Adressen,
Beginn und Ende der Nutzung und die Anschlusskennung (Rufnummer oder DSL)
gespeichert werden. |
- | Anbieter von E-Mail-Diens... |