Gestaltungsmissbrauch bei formwechselnder Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft nach § 4 Abs. 6 UmwStG 1995 a.F.:
Kann den für den Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft vom UmwStG 1995 a.F. vorgesehenen Rechtsfolgen --auch unter Beachtung vorangegangener Umwandlungen-- die Anwendung der Regelung über den Gestaltungsmissbrauch gemäß § 42 AO nicht entgegenstehen, da die im UmwStG normierten Missbrauchstatbestände insoweit abschließend sind (siehe auch Tz. 05.19 des Umwandlungsteuererlasses vom , BStBl I 1998, 268)?
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