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IWB Nr. 4 vom Seite 179 Fach 5 Griechenland Gr. 2 Seite 156

Erbschaftsbesteuerung bei Übertragung von Unternehmensvermögen in Griechenland

Tina Hubert, Prof. Dr. Holger Hinz, Vassilis Vlachos und Eirini-Eleni Karamalli

Bei erbfallbedingter Übertragung von Einzelunternehmen, Anteilen an Personen- und nicht börsennotierten Kapitalgesellschaften ist im griechischen Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz geregelt, dass Ehegatten und Verwandten in gerader Linie – unabhängig vom Steuerwert der Erbmasse – ein begünstigter Steuertarif i. H. von 1,2 % und allen sonstigen nahen Angehörigen ein solcher i. H. von 2,4 % gewährt wird. Werden dagegen börsennotierte Anteile an Aktiengesellschaften übertragen, ermäßigt sich der Steuertarif auf 0,6 % (Ehegatten und Verwandte in gerader Linie) bzw. 1,2 % (sonstige nahe Angehörige). Alle sonstigen Erwerber sind bei steuerpflichtigen Vermögensübertragungen mit maximal 40 % zu besteuern. Im Folgenden soll die Erbschaftsbesteuerung, insbesondere bei Übertragung von gewerblichen/freiberuflichen und inländischen Unternehmensvermögen – ohne Immobilien – auf natürliche Personen näher betrachtet werden. S. 180

I. Grundlagen

1. Steuerpflicht

Die erbfallbedingte Übertragung von inländischem, d. h. in Griechenland belegenem, Unternehmensvermögen unterliegt grundsätzlich der Erbschaftsteuerpflicht (Art. 3 des griechischen Erbschaft- und Schenk...

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