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Einkommensteuer | Aktienoptionen als Vergütung für mehrjährige Tätigkeit
▶ Urteil: (1) Geldwerte Vorteile aus einem Aktienoptionsprogramm bilden im Regelfall als Anreizlohn eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit, wenn die Laufzeit zwischen Einräumung und Ausübung der Optionsrechte mehr als zwölf Monate beträgt und der Arbeitnehmer in dieser Zeit auch bei seinem Arbeitgeber beschäftigt ist (Anschluss an , BStBl 2007 II S. 456). (2) Als Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit unterliegen die geldwerten Vorteile aus einem Aktienoptionsprogramm der ab 1999 geltenden Tarifermäßigung des § 34 Abs. 1 EStG.
▶ Hinweis: Im Streitfall hatte das , EFG 2005 S. 1775) eine Zusammenballung von Vergütungen in einem VZ abgelehnt, da der Kl. seine Optionsrechte aus den Optionsplänen 1996 und 1998 in mehreren VZ ausgeübt habe. Nach § 34 Abs. 1 EStG ist die Einkommenst...