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Tschechien | Anteile der Städte und Gemeinden am gesamtstaatlichen Umsatzsteuer- und Einkommensteueraufkommen
Das tschechische Finanzministerium hat seit dem 1.9.2007 durch eine Anordnung (s. Gesetzblatt der Tschechischen Republik, Nr. 74/2007) die Anteile der Städte und Gemeinden an den festgelegten Prozentsätzen am gesamtstaatlichen Umsatzsteuer- und Einkommensteueraufkommen gemäß § 4 Absatz 1, Buchstaben b - f und § 4 Absatz 1, Buchstabe i des Gesetzes über die haushaltsmäßige Bestimmung des Aufkommens von Steuern für territoriale Selbstverwaltungseinheiten und einige staatliche Fonds (Gesetze Nr. 243/2000 und Nr. 483/2001 des Gesetzblattes) neu bestimmt.
Der jeweilige Prozentanteil hängt bei der Umsatzsteuer von der Einwohnerzahl und bei der Einkommensteuer von der Zahl der Beschäftigten ab. Für die Hauptstadt Prag beträgt er bei der Umsatzsteuer 32,150761 % und bei der Einkommensteuer 16,92536...