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NWB direkt Nr. 9 vom Seite 1

Die Neufassung des § 42 AO

Nicht alles bleibt beim Alten – aber nur wenig ist wirklich neu

Dr. Christoph Keller

Am wurde im Bundesgesetzblatt das Jahressteuergesetz 2008 verkündet. Durch dieses Gesetz wurde auch der § 42 AO, der den Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten betrifft, neu gefasst. Vorausgegangen war der Neufassung eine engagiert geführte Diskussion über das rechte Maß der vorzunehmenden Änderungen. Ausgehend von der alten Fassung dieser praktisch wichtigen Vorschrift beschreibt der nachfolgende Beitrag nach einem Exkurs zum Gesetzgebungsverfahren deren Neufassung und die wichtigsten sich daraus ergebenden Änderungen für den Praktiker.

Bisherige Rechtslage

Die alte Fassung des § 42 Abs. 1 AO lautete wie folgt: „Durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts kann das Steuergesetz nicht umgangen werden. Liegt ein Missbrauch vor, entsteht der Steueranspruch so, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entsteht.” § 42 Abs. 2 AO a. F. besagte: „Absatz 1 ist anwendbar, sofern seine Anwendbarkeit nicht ausdrücklich gesetzlich ausgeschlossen ist.” S. 2

Nach ständiger Rechtsprechung des BFH liegt ein Missbrauch i. S. des § 42 AO a. F. vor, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die – gemessen an dem erstrebten wirtschaftl...

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