Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsätze aus der Ernährungsberatung
Die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 14 UStG kommt für die Ernährungsberatung in Betracht, die der Steuerpflichtige entweder aufgrund ärztlicher Anordnung oder im Rahmen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme durchführt. Grundsätzlich keine steuerbefreiten Heilbehandlungen sind dagegen Leistungen zur Prävention und Selbsthilfe, weil sie lediglich den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern.