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Mittelbare Grundstücksschenkung keine Anschaffung
Eine mittelbare Grundstücksschenkung und damit ein unentgeltlicher Erwerb ist regelmäßig anzunehmen, wenn der Schenker den Kaufpreis für die vom Beschenkten eigengenutzte Eigentumswohnung direkt auf das Konto des Verkäufers und/oder unmittelbar auf das Notaranderkonto überweist.