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Anspruch auf Kindergeld bei Wahrnehmung eines 1-€-Jobs
Die Wahrnehmung eines 1-€-Jobs schließt die Berücksichtigung nach § 32 Abs. 4 Satz 1 c EStG (Warten auf einen Ausbildungsplatz) nicht aus. Eine für den Anspruch auf Kindergeld schädliche Änderung der Verhältnisse i. S. des § 70 Abs. 2 EStG tritt nicht allein deshalb ein, weil das Kind einen 1-€-Job wahrnimmt, da es sich dabei nicht nur um eine Maßnahme zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende, sondern auch um eine Maßnahme handeln kann, die den Berücksichtigungstatbestand für die Zahlung von Kindergeld – Warten auf einen Ausbildungsplatz – erfüllt.