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BFH-Rechtsprechung zur Lohnsteuer im 1. Halbjahr 2007
Die Rechtsprechung des BFH wurde im 1. Halbjahr 2007 vor allem durch einen Beschluss des VI. Senats des BFH geprägt, durch den dieser dem Großen Senat des BFH die Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt hat, ob Aufwendungen für die Hin- und Rückreise bei gemischt beruflich (betrieblich) und privat veranlassten Reisen in abziehbare Werbungskosten (Betriebsausgaben) und nicht abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung nach Maßgabe der beruflich (betrieblich) und privat veranlassten Zeitanteile aufgeteilt werden können, wenn die beruflich (betrieblich) und privat veranlassten Zeitanteile feststehen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Sollte der Große Senat diese Frage bejahen, würde dies eine Änderung der bisherigen Rechtsprechung zugunsten des Steuerpflichtigen bedeuten. Eine Änderung der Rechtsprechung hat der VI. Senat inzwischen schon insoweit vorgenommen, als er Aufwendungen für die Ausrichtung von Veranstaltungen nicht mehr allein nach dem Anlass der betreffenden Veranstaltung – wie etwa die Verabschiedung in den Ruhestand – beurteilt, sondern weitere Umstände des Einzelfalls mit heranzieht. In anderen Entscheidungen prüfte d...