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Berufsrecht | Hinweispflicht auf Mandatsbeziehungen zum Gegner
Der NWB OAAAC-71305) hat erstmals die Frage behandelt, unter welchen Voraussetzungen ein Anwalt verpflichtet ist, vor Abschluss des Anwaltsvertrags auf Mandatsbeziehungen seiner Sozietät zum Gegner seines Auftraggebers hinzuweisen. Im Streitfall hatte der Anwalt die Mandantin außergerichtlich gegen eine Großbank vertreten und dafür ein Stundenhonorar von 500 € netto verlangt und erhalten. Als die Klägerin ihn beauftragte, gegen die Bank zu klagen, lehnte der Anwalt dies ab, weil sein Sozius die Bank regelmäßig vor Gericht vertrete und er „den stärksten Umsatzbringer” nicht „vergraulen” wolle. Die Mandantin, die bereits Honorar in Höhe von 22 003,50 € gezahlt hatte, kündigte das Mandat sofort und verlangte Schadensersatz. Die Instanzgerichte hatten die Klage abgewie...