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FG Saarland 28.01.2008 2 K 1497/07, NWB 9/2008 S. 63
Lohnsteuer | Reinigungskosten für Anzüge keine Werbungskosten bei Bankangestellten
Bei einem Bankangestellten stellen die Aufwendungen für die Reinigung der während der Arbeit getragenen Anzüge selbst dann keine Werbungskosten dar, wenn der Arbeitgeber das Tragen von Anzügen verlangt ().