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OFD Karlsruhe 01.02.2008 S 2221/124 - St 135, NWB 9/2008 S. 62

Einkommensteuer | Sonderausgabenabzug und Arbeitsanleitung zum Umgang mit der sog. Rürup-Rente

Zu den Sonderausgaben gehören seit 2005 auch Beiträge zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG (sog. Rürup-Rente). Beiträge zu einer Basisrente werden im Rahmen des Sonderausgabenabzugs für Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt, wenn die zukünftige Basisrente die in § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG aufgestellten Voraussetzungen erfüllt und die Beiträge an einen Anbieter i. S. des § 80 EStG (ab 2006) oder an ein Versicherungsunternehmen geleistet werden, welches seinen Sitz oder die Geschäftsleitung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder in einem Vertragsstaat des europäischen Wirtschaftsraums hat und dem Versicherungsunternehmen die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb im Inland erteilt wurde (§ 10 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a und d EStG). Zu den Voraussetzungen und dem Verfahren nimmt die

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