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Abgabenordnung | Keine Verzinsung der Erstattung von Abzugsteuern nach § 50a Abs. 4 EStG 1997
Nach dem NWB RAAAC-70828 ist die vom Bundesamt für Finanzen (jetzt: Bundeszentralamt für Steuern) antragsgemäß nach § 50 Abs. 5 Satz 4 Nr. 3 EStG 1997 festgesetzte Erstattung von Abzugsteuern gem. § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG 1997 nicht nach § 233a Abs. 1 Satz 2 AO zu verzinsen (Anschluss an , FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH NWB MAAAC-18790). Der Gesetzgeber hat Steuerabzugsbeträge aus dem sachlichen Anwendungsbereich des § 233a AO ausgenommen, weil eine Verzinsung dort „in aller Regel ins Leere gehen (würde), da die Steuerfestsetzungen bzw. Steueranmeldungen insoweit zeitnah, d. h. innerhalb der vorgesehenen Karenzzeit von 15 Monaten, erfolgen und nach der Steuerfestsetzung oder Steueranmeldung das geltende Zins- und Säumnisrecht eingreift”. § 233a AO will einen Ausgleich für Liquiditätsvorteile herstellen, die dem Grundsatz der Gleichmäß...