Verfassungsmäßigkeit der
Besteuerung der Einkünfte aus
privaten
Wertpapierveräußerungsgeschäften und
Termingeschäften im Sinne des§ 23 EStG Überblick
über die steuerliche Behandlung in den einzelnen
Veranlagungszeiträumen
Kurzinformationen Verfahrensrecht vom und Nr. 23/2004 vom
Bezug:
Veranlagungszeiträume 1997 – 1998
Das entschieden, dass § 23 (1) S. 1 Nr. 1b EStG in der für die Veranlagungszeiträume 1997 und 1998 geltenden Fassung mit Artikel 3 (1) GG unvereinbar und nichtig ist, soweit die Vorschrift Veräußerungsgeschäfte bei Wertpapieren betrifft. Das Gericht hat aber auch festgestellt, dass der Befund eines strukturellen Vollzugsdefizits sich nicht ohne weiteres auf die Folgejahre übertragen lässt, weil sich die einfachgesetzliche Lage mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 1999 deutlich gewandelt hat. Für die Veranlagungszeiträume bis einschließlich 1996 hat das Bundesverfassungsgericht keine Aussage getroffen.
Veranlagungszeitraum 1999
Mit Entscheidung vom hat das BVerfG die Verfassungsbeschwerde (2 BvR 294/06) nicht zur Entscheidung angenommen.
Ein strukturelles Vollzugsdefizit hinsichtlich der Besteuerung von privaten Wertpapiergeschäften für den Veranlagungszeitraum 1999, das zur Verfassungswidrigkeit des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG führt, kann nicht festgestellt werden.
Soweit Einspruchsverfahren bisher ruhend gestellt wurden, ist die Bearbeitung wieder aufzunehmen und zu entscheiden. Soweit die Bescheide eine personelle Vorläufigkeit enthalten, ist diese aufzuheben.
Veranlagungszeiträume ab 2000
Die Grundsätze der Entscheidung des sind auch für die Folgejahre anwendbar. Die Bescheide können daher auch für die Folgejahre hinsichtlich der „Besteuerung von Einkünften aus privaten Wertpapierveräußerungsgeschäften und Termingeschäften i.S.d. § 23 EStG” endgültig ergehen.
Da die Bescheide eine maschinelle Vorläufigkeit enthalten, ist eine besondere Anweisung jedoch nicht erforderlich.
Übersicht
In der internen Anlage wird zu der Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 23 EStG im Hinblick auf Wertpapierveräußerungsgeschäfte für die einzelnen Veranlagungszeiträume Stellung genommen. Verfahrensrechtliche Fragen zur erstmaligen vorläufigen Steuerfestsetzung, zur Endgültigkeitserklärung für bisher vorläufige Steuerfestsetzungen, zum Ruhen von Einspruchsverfahren und zur Aussetzung der Vollziehung werden ebenfalls beantwortet.
Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Verlängerung der Behaltensfristen zum durch das StEntlG 1999/2000/2002 wird auf die Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 08/2004 vom hingewiesen.
Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Verlustabzugs bei den Einkünften aus §§ 22, 23 EStG wird auf die Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 37/2003 vom hingewiesen.
OFD Münster v. - akt. Kurzinfo ESt
33/2004
Fundstelle(n):
AAAAC-71366