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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 9 K 4854/06 E EFG 2008 S. 34 Nr. 1

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1

Kombinierte Leibrenten- und Lebensversicherung gegen Einmalbetrag

Leitsatz

Kann eine eindeutige Zuordnung der im Zusammenhang mit einer sog. „Sicherheits-Kompakt-Rente” (Leibrenten- und Lebensversicherung gegen bankfinanzierte Einmalbeträge) in Rechnung gestellten Gebühren zu Werbungskosten und nicht abzugsfähigen Anschaffungsnebenkosten nicht vorgenommen werden, so ist Höhe der abzugsfähigen Kreditvermittlungskosten in Anlehnung an die Vorgehensweise bei Bauherrenmodellen mit 2 % der Darlehenssumme zu schätzen.

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 34 Nr. 1
VAAAC-71171

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 19.09.2007 - 9 K 4854/06 E

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