Anforderungen an Vollstreckungsersuchen einer Steuerbehörde eines anderen EU-Mitgliedstaats nach dem Gesetz zur Durchführung
der EG-Beitreibungsrichtlinie (EG-BeitrG)
Leitsatz
Vollstreckt ein inländisches Finanzamt aufgrund eines auf Art. 7 der Richtlinie 76/308/EWG beruhenden Vollstreckungsersuchens
der finnischen Steuerverwaltung wegen rückständiger finnischer Einkommensteuer, so bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit
des Leistungsgebots, wenn der Schuldner den Erhalt bzw. die Bekanntgabe der zugrunde liegenden finnischen Steuerbescheide
bestreitet, wenn zudem die finnische Behörde nicht wie in § 4 Abs. 1 EG-BeitrG vorausgesetzt den „vollstreckbaren Titel in
amtlicher Ausfertigung oder beglaubigter Kopie”, sondern nur tabellarische Angaben zu ihrer Forderung vorgelegt hat, aus denen
sich die Rechtsgrundlage der beizutreibenden Steuern sowie die Art und Weise der Zustellung der zu vollstreckenden Verwaltungsakte
nicht entnehmen lässt, und wenn ferner eine ausdrückliche Bestätigung der finnischen Behörde i.S. von § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr.
2 Buchst. a, b EG-BeitrG fehlt.
Tatbestand
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 779 Nr. 12 EFG 2008 S. 502 Nr. 7 IWB-Kurznachricht Nr. 11/2008 S. 541 OAAAC-71143
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Online-Dokument
FG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 08.01.2008 - 3 V 3260/07
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