Wegfall des rechtlichen Grundes bei späterer Änderung der Bemessungsgrundlage
Leitsatz
Tritt ein Leistungsempfänger seinen Vorsteuervergütungsanspruch aus einer umsatzsteuerpflichtigen Lieferung an den Leistenden
ab und wird der Vorsteuerabzug nach der Uneinbringlichkeit der Forderung beim Leistungsempfängers gem. § 17 Abs. 2 UStG 1999
berichtigt, führt die Änderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG nicht zu einem späteren Wegfall des rechtlichen Grundes
für die Auszahlung des Vorsteuerüberschusses gem. § 37 Abs. 2 Satz 2 AO gegenüber dem Zessionar (Leistenden).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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