Nur Anspruch auf Teilkindergeld der im Inland lebenden Kindesmutter bei vorsätzlicher Nichtbeantragung von Schweizer Kindergeld
durch den in der Schweiz arbeitenden und lebenden Ex-Ehemann
Leitsatz
Einer zunächst selbständig und dann im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses „Minijob”) arbeitenden, mit
ihren beiden Kindern im Inland lebenden Klägerin steht auch dann nicht das ungekürzte deutsche Kindergeld, sondern nur Teilkindergeld
zu, wenn ihr geschiedener, in der Schweiz lebender und beschäftigter Ehemann zwar unstreitig Ansprüche auf Familienleistungen
nach Schweizer Recht hat, diese Leistungen aber vorsätzlich nicht beantragt, um der Klägerin zu schaden. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse
i.S. von § 27 Abs. 2 SGB III i.V.m. § 8 SGB IV können nicht als Arbeitnehmerverhältnis in dem Sinne angesehen werden, dass
der Klägerin volles Kindergeld zu gewähren wäre.
Fundstelle(n): EFG 2008 S. 694 Nr. 9 GAAAC-71124
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 02.02.2007 - 11 K 227/06
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