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NWB Nr. 8 vom Seite 657 Fach 26 Seite 4827

Vereinbarung rechtswirksamer Ausschlussklauseln im Arbeitsvertrag

Sicherheit im Rechtsverkehr für den Arbeitgeber

Dieter Hold

Im Arbeitsverhältnis, insbesondere bei dessen Beendigung, ist es für den Arbeitgeber wichtig, möglichst schnell Klarheit über noch bestehende Rechtsansprüche oder über eine noch mögliche Kündigungsschutzklage zu erlangen. Diese Rechtssicherheit kann der Arbeitgeber durch Vereinbarung entsprechender Ausschlussklauseln im Arbeitsvertrag erreichen.

I. Begriff und Abgrenzung

Ausschlussklauseln im Arbeitsvertrag sind Vertragsklauseln, mit denen Ausschlussfristen, auch bezeichnet als Verfallfristen oder – seltener – als Verwirkungsfristen, begründet werden. Unter einer Ausschlussfrist wird eine Frist verstanden, nach deren Ablauf ein Recht bzw. ein Anspruch, kurz ein Rechtsanspruch, erlischt, wenn er nicht innerhalb der Frist geltend gemacht worden ist (, AP Nr. 4 zu § 390 BGB).

Ein grundlegender Unterschied besteht zur Verjährung. Nach Ablauf der Verjährungsfrist besteht der Rechtsanspruch grundsätzlich fort. Der Schuldner kann jedoch die Leistung durch Erhebung der Verjährungseinrede verweigern.

Ausschlussklauseln im Arbeitsrecht verfolgen den Zweck, den Arbeitsvertragsparteien schnell Klarheit über noch bestehende Rechtsansprüche (Ansprüche) aus dem Arbe...

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