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Vorsteuerabzug aus Bauleistungen
Die Möglichkeit der Option zur Steuerpflicht von Vermietungsumsätzen und damit die Berechtigung zum Vorsteuerabzug aus Bauleistungen richtet sich nach § 9 Abs. 2 UStG in der Fassung des StMBG v. , wenn mit der Errichtung des Gebäudes nach dem begonnen wurde. Als Baubeginn in diesem Sinne kommen der Beginn der Aushubarbeiten, die Vergabe eines spezifizierten Bauauftrags an einen Bauunternehmer oder die Anfuhr nicht unerheblicher Mengen von Baumaterial auf dem Bauplatz in Betracht. Der Abbruch des auf dem zu bebauenden Grundstück vorhandenen Gebäudebestands kann jedenfalls dann nicht als Baubeginn im obigen Sinne angesehen werden, wenn mit der Errichtung des neuen Gebäudes nicht unmittelbar im Anschluss an die Abbrucharbeiten begonnen worden ist, sondern in einem sich daran anschließenden Zeitraum von zeh...