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Schenkung infolge einer Kapitalerhöhung gegen zu geringes Aufgeld
Eine steuerpflichtige Schenkung unter Lebenden kann unter folgenden Voraussetzungen vorliegen: Wenn Dritte im Zuge der Kapitalerhöhung einer GmbH zur Übernahme neuer Geschäftsanteile zugelassen werden, deren gemeiner Wert die jeweils zu leistende Einlage übersteigt, ohne weitere Verpflichtungen eingehen zu müssen. Empfänger der einer GmbH gemachten Zuwendung ist die GmbH selbst. Die durch die Zuwendung eines Vermögensvorteils an die GmbH bewirkte Erhöhung des Werts ihrer Geschäftsanteile kann die Bereicherung der GmbH weder aufheben noch mindern.