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Änderung eines Umsatzsteuerbescheids wegen unrechtmäßigem Vorsteuerabzug nach § 174 Abs. 4 AO
Nimmt das Finanzamt rechtlich irrig an, dass aus einer nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung zu Unrecht abgezogene Vorsteuern nach § 14 Abs. 2 Satz 2 i. V. mit § 17 Abs. 1 UStG 1993 im Zeitpunkt der Rechnungsberichtigung zurückzufordern sind und hebt das FG den diesbezüglichen Umsatzsteuerbescheid auf, kann der Bescheid, dessen Zahllast durch den Vorsteuerabzug aus dem Geschäftserwerb gemindert wurde, nach § 174 Abs. 4 AO geändert werden.