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Bewertung und EU-Niederlassungsfreiheit
Generalanwältin beim EuGH gegen die Bewertung ausländischer Kommanditanteile einer GmbH nach dem Stuttgarter Verfahren
Das FG Hamburg hat dem EuGH die Vorabfrage gestellt, ob es dem Grundsatz der Niederlassungsfreiheit entspricht, wenn unter den gegeben Umständen die Beteiligung an einer Personengesellschaft in einem anderen Mitgliedsstaat höher zu bewerten ist als die entsprechende Beteiligung an einer Personengesellschaft im Inland. Hintergrund ist ein Streit über die Bewertung der Kommandit-Beteiligungen einer GmbH an Personengesellschaften in Österreich und Spanien zur Feststellung des Einheitswerts der Anteile an der GmbH mit der Veranlagung der inländischen Gesellschafter zur Vermögensteuer im Jahre 1988. Dabei spielte das FG Hamburg auf die unterschiedliche Bewertung für die ausländische Beteiligung nach dem Stuttgarter Verfahren gegenüber dem Substanzwert nach der Steuerbilanz für die inländische KG an. Am hat die Generalanwältin ihre Schlussanträge gestellt.
Kein Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht in Bezug auf die österreichische Beteiligung
Da es um den Einheitswert 1988 ging, war nach der unwidersprochenen Darstellung des Finanzamts das Gemeinschaftsrecht in Bezug auf die österreichische Beteiligung nicht einschlägig. Denn Österreich ist erst 1995 der EU be...