Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Öffentlicher Dienst; | Erhöhung der Angestelltenvergütung in den Bereichen BAT-West und BAT-Ost zum
In NWB F. 29 S. 1385 ff. hatten wir die wesentlichen Ergebnisse der Lohnrunde 2000 dargestellt. Hierzu gehört für die Angestellten, die unter den Geltungsbereich des BAT-West fallen, für die Zeit ab eine um 2,4 v. H. erhöhte Vergütung. Angestellte, die vom BAT-Ost erfasst werden, erhalten neben der linearen Erhöhung eine Anhebung des Bemessungssatzes (seit dem ) auf 88,5 v. H. und ab dem auf 90 v. H. der Westvergütung. Für die Zeit ab werden für beide Tarifbereiche die Vergütungen in Euro ausgebracht. Eine entsprechende Vereinbarung der Tarifvertragsparteien ist Gegenstand der tariflichen Regelung. Auf besonderen Abdruck der einschlägigen Vergütungstabellen wird aus Platzgründen verzichtet. Zur Laufzeit der tariflichen Regelungen ist darauf hinzuweisen, dass die Vergütungstarifverträge ...