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BBEV Nr. 4 vom

EuGH: Erbschaftsteuerrechtliche Begünstigung für Betriebsvermögen in Belgien europarechtswidrig

von Christina Chlepas, Nürnberg

Der EuGH hatte in den letzten Jahren wiederholt über Fragen der Europarechtskonformität erbschaftsteuerrechtlicher Regelungen in Mitgliedstaaten der EU zu entscheiden (, Barbier, vgl. hierzu Söffing, ; Schwarz van Berk, ; , van Hilten). Mit der Entscheidung in Sachen Maria Geurts und Dennis Vogten () setzt der EuGH seine Rechtsprechung fort. Die Entscheidung betrifft eine Frage des belgischen Erbschaftsteuerrechts, die aber auch für das deutsche Recht von Bedeutung ist.

I. Sachverhalt

Der Erblasser, ein niederländischer Staatsbürger, wohnte zum Zeitpunkt seines Todes in der Flämischen Region des Königreichs Belgien. Im gemeinsamen Vermögen des Erblassers und seiner Ehefrau befanden sich 100 % der Anteile an zwei niederländischen Gesellschaften mit Sitz in Maastricht (Niederlande). Der Erblasser hielt diese Anteile seit über fünf Jahren. In der einen Gesellschaft waren neun, in der anderen 18 Arbeitnehmer in den Niederlanden beschäftigt.

Die belgischen Steuerbehörden lehnten es ...

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