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Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens bei Körperschaften in Liquidation
Im September 2008 zahlt die Finanzverwaltung erstmals die Körperschaftsteuerguthaben aus (vgl. Dörfler/Abel, BBK F. 13 S. 4973). Die OFD Hannover hat zusammengefasst, wie bei Körperschaften verfahren werden kann, die sich in Liquidation befinden und/oder bei denen die Löschung im Handelsregister bevorsteht. Nach Ansicht der OFD bestehen keine Bedenken, in diesen Fällen der Abtretung auf Auszahlung des Guthabens auf eine natürliche Person zuzustimmen, soweit der amtlich vorgeschriebene Vordruck „Abtretungsanzeige” vorgelegt wird (vgl. BStBl 2001 I S. 762). Nach § 46 Abs. 4 AO ist der geschäftsmäßige Erwerb durch Banken allerdings nur unter Einschränkungen möglich (Abtretung zur Sicherung). § 37 Abs. 5 Satz 8 KStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2008 sieht vor, dass bei der ratierlichen Auszahlung eine Abtre...