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Mitarbeitereinsätze in Australien – Künftig klare Regeln in der Sozialversicherung für nach Australien entsandte Arbeitnehmer
Am wurde ein Ergänzungsabkommen zum deutsch-australischen Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet. Nachfolgend sollen die wesentlichen Regelungsinhalte des Abkommens dargestellt werden, die künftig für einen Personaltransfer von der Bundesrepublik Deutschland nach Australien relevant sind.
I. Persönlicher Geltungsbereich des Ergänzungsabkommens
Die Abkommen über Soziale Sicherheit, die die Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten geschlossen hat, sind in der Regel ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit des Arbeitnehmers anwendbar.
Diesem Grundsatz folgt auch das Ergänzungsabkommen zwischen Deutschland und Australien in dessen Art. 3. Hiernach ist das Ergänzungsabkommen auf Personen anzuwenden, die sich im Hoheitsgebiet eines der Vertragsstaaten aufhalten oder dort gewöhnlich beschäftigt sind. S. 142
II. Sachlicher Geltungsbereich des Ergänzungsabkommens
Der sachliche Geltungsbereich des Ergänzungsabkommens erstreckt sich hinsichtlich der deutschen Sozialversicherung auf die gesetzliche Rentenversicherung sowie in Bezug auf Australien auf die Rechtsvorschriften über die Pflichtvorsorge – Superannuation Guarantee (Art. 2 Abs. 1 Buchst. a ...