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Prüfung des Eigenkapitals und des Sonderpostens mit Rücklageanteil
Aus wirtschaftlicher Sicht ist das Eigenkapital die Haftungssubstanz des Unternehmens. Es wird durch Zuführung von außen (Einlage) oder durch den Verzicht auf Ausschüttung von Jahresüberschüssen (Thesaurierung) zur Verfügung gestellt. Die Form der Darstellung des Eigenkapitals in der Bilanz ist maßgeblich von rechtsformabhängigen Vorschriften (vor allem AktG, GmbHG) bestimmt. Bei Personengesellschaften stellt das Eigenkapital ein variables Kapitalkonto dar, dessen Bewegungen sich aus den laufenden Ergebnissen, Einlagen und Entnahmen ergeben.
Der Beitrag erörtert Grundlagen der Abschlussprüfung in Bezug auf das Prüffeld „Eigenkapital”. Aufgrund der Eingrenzung der Prüfungspflicht auf mittelgroße und große Kapitalgesellschaften i. S. des § 267 HGB beschränken sich die Darlegungen auf das Eigenkapital von Kapitalgesellschaften. Von Sonderregelungen für „Kapitalgesellschaften & Co.” (§§ 264a ff. HGB) wird ebenfalls abgesehen.
Zur Vertiefung vgl. das Buch „Wirtschaftliches Prüfungswesen” von Prof. Dr. Mathias Graumann, erschienen im NWB Verlag. S.
I. Überblick
Im Jahresabschluss ergibt sich das Eigenkapital lediglich als Residualgröße (Differenzgröße) zwischen Vermögensgege...