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BFH hält die Entfernungspauschale für verfassungswidrig
Nun muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden
Bereits mit äußerte der BFH ernstliche Zweifel an der Neuregelung der Entfernungspauschale ab 2007. Nun hat der 6. Senat zwei Verfahren, die eine Ablehnung eines Lohnsteuerermäßigungsantrags betreffen, mit Beschlüssen v. - und ausgesetzt und das Abzugsverbot dem BVerfG vorgelegt. Nach Auffassung des BFH sind Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte Erwerbsaufwendungen und deshalb bei der Bestimmung der finanziellen Leistungsfähigkeit nach dem sog. objektiven Nettoprinzip zu berücksichtigen.
Hintergrund
Mit dem Steueränderungsgesetz 2007 hob der Gesetzgeber den § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG zum auf. Gleichzeitig fasste er § 9 Abs. 2 EStG neu und führte § 4 Abs. 5a EStG ein. Nach der neuen Rechtslage stellen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bzw. Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Betriebsstätte keine Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben dar. Der Gesetzgeber ging davon aus, dass die Berufsphäre erst am „Werkstor” beginne und ordnete die Fahrtkosten deshalb der Privatsphäre zu. Bei überdurchschnittlicher Entfernung sollten nach Auffassung des Gesetzgebers die Aufwendungen fü...