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FG Niedersachsen 05.12.2007 5 K 312/02, NWB direkt 7/2008 S. 9

Mehrmütterorganschaft und rückwirkende Organschaft umsatzsteuerrechtlich nicht möglich

Zum Begriff des Unternehmers nach § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG. Umsatzsteuerrechtlich ist eine sog. Mehrmütterorganschaft mit mehreren Organgesellschaften als Muttergesellschaften nicht möglich. Umsatzsteuerlich kann nur ein einzelner Unternehmer Organträger sein, nicht jedoch eine Mehrzahl von Personen oder Gesellschaftern. Eine Organschaft kann nicht rückwirkend begründet werden. Körperschaften, in denen lediglich einzelne Tätigkeitsbereiche gemeinnütziger Körperschaften zur gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung zusammengefasst werden, fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 57 Abs. 2 AO. Demgemäß ist eine GmbH, die Dienstleistungen für gemeinnützige Organisationen erbringt, kein steuerbegünstigter Dachverband. Das Bestätigungsschreiben eines Steuerberaters, in dem er die Ergebnisse einer Schlussbesprechung...

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