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BFH 29.07.2010 VI R 30/07, NWB direkt 7/2008 S. 8

Wert einer vom Arbeitgeber ausgegebenen Vermögensbeteiligung

Zur Bestimmung des Werts einer Vermögensbeteiligung in Form von vom Arbeitgeber ausgegebenen Aktien ist abweichend von dem für Sachbezüge nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG regelmäßig einzusetzenden üblichen Endpreis am Abgabeort gem. § 19a Abs. 1 i. V. mit Abs. 3 Nr. 1 und Abs. 8 EStG der gemeine Wert der Anteile anzusetzen. Der gemeine Wert von noch nicht börsennotierten Aktien ist gem. § 11 Abs. 2 BewG grundsätzlich aus Verkäufen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr abzuleiten, die weniger als ein Jahr zurückliegen. Erst wenn sich aufgrund dieser vorrangig durchzuführenden Wertermittlung der gemeine Wert der Aktien nicht feststellen lässt, ist der gemeine Wert unter Berücksichtigung des Vermögens und der Ertragsaussichten der Kapitalgesellschaft zu schätzen. Veräußerungspreise, die von ungewöhnlichen oder persönlichen Verhältnissen beeinf...

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