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Vermögenstransaktionen unter Ehegatten
Schenkungsteuerliche Risiken und Lösungsansätze
Die Vorstellung über das Bestehen eines gemeinsamen Ehegattenvermögens, bei dem Vermögenstransaktionen unter Ehegatten steuerlich unbeachtlich sind, ist in der Praxis weit verbreitet. Diese Problematik greift die Finanzverwaltung im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen vermehrt auf. Besondere Probleme bereiten die Führung von gemeinsamen Ehegattenbankkonten sowie die Gewährung von zinslosen bzw. niedrigverzinsten Ehegattendarlehen. Nachfolgend werden sowohl präventive Maßnahmen als auch nachträgliche Möglichkeiten zur Vermeidung des Steueranfalls bei bereits verwirklichten Steuertatbeständen erörtert.
I. Unbenannte (ehebedingte) Zuwendungen
Unter den Begriff „unbenannte (ehebedingte) Zuwendungen” fallen Vermögenstransaktionen unter Ehegatten, die der Verwirklichung, Ausgestaltung, Erhaltung oder Sicherung der ehelichen Lebensgemeinschaft dienen und unter der Voraussetzung erfolgen, dass die Ehe Bestand haben wird (vgl. zuletzt NWB BAAAC-05293). Dabei können u. a. folgende Ziele verfolgt werden:
Haftungsbeschränkung des Familienvermögens,
Beteiligung an den Früchten des ehelichen Zusammenwirkens,
Ausgleich für geleistete Mitwirkung,
Vermögensbildung in der Hand ...