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Internetrecht | Keine strafbare Hehlerei bei günstigem Internetkauf über eBay
Aus der Tatsache, dass im Rahmen einer Internetauktion mit einem Startpreis von 1 € ein äußerst günstiger Kauf eines hochwertigen technischen Geräts (hier: Navigationsgerät zu einem Drittel des Neupreises) mit einem polnischen Händler, dessen Bewertungsprofil eine 99 %ige Zustimmung beinhaltet, zustande kam, kann allein noch nicht auf Hehlerei von Diebesgut geschlossen werden (, MMR 2007 S. 796).