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OFD Münster 17.12.2007 Kurzinformation Körperschaftsteuer Nr. 5/2007, NWB 7/2008 S. 46

Körperschaftsteuer | Verfassungsmäßigkeit der Umgliederungsvorschriften?

Mit Urteil v. 8. 11. 2006 - I R 69/05 und I R 70/05 hat der BFH entschieden, dass § 37 Abs. 2a KStG 2002 i. d. F. des StVergAbG v. 16. 5. 2003, der ausschüttungsbedingte Minderungen der Körperschaftsteuer im Hinblick auf nach dem 11. 4. 2003 und vor dem 1. 1. 2006 erfolgende Gewinnausschüttungen ausschließt, mit dem GG vereinbar ist. Gleichgelagerte Einspruchsverfahren können nach den Urteilsgrundsätzen entschieden werden. Sofern sich der Einspruchsführer auf das beim BVerfG anhängige Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit der §§ 36-38 i. d. F. des StSenkG (Az. 1 BvR 2192/05, vorgehend , BStBl 2005 II S. 884) beruft, ruht das Einspruchsverfahren weiterhin nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO (OFD Münster, Kurzinformation Körperschaftsteuer Nr. 5/2007 v. 17. 12. 2007 NWB LAAAC-66803).

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