Irrtümlich vom Arbeitgeber abgeführte Lohnsteuer
führt beim Arbeitnehmer zu steuerpflichtigem Arbeitslohn
Leitsatz
Werden die laufenden Bezüge des
Gesellschaftergeschäftsführers einer GmbH wegen
Liquiditätsschwierigkeiten der GmbH gestundet und später als Darlehen
zur Verfügung gestellt, so dass kein Lohnzufluss erfolgt, führt die
irrtümlich von der GmbH abgeführte Lohnsteuer für diese
Bezüge zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 1186 Nr. 19 KAAAC-69806
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Online-Dokument
Sächsisches FG, Urteil v. 05.01.2007 - 4 K 1595/03
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