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Schwierigkeiten bei der Auflösung einer zu Unrecht gebildeten Pensionsrückstellung
Anmerkungen zum
Der Streitfall betrifft die eigentlich ziemlich einfache Frage, wie eine zu Unrecht gebildete Pensionsrückstellung wieder beseitigt wird. Bei einer Rückstellung z. B. wegen einer drohenden Schadenersatzverpflichtung gegenüber einem Dritten ist das unproblematisch, bei der Verpflichtung gegenüber einem Gesellschafter scheint das hingegen nicht so einfach zu sein.
Problematisch wird der Fall nur dadurch, weil der I. Senat auch unter der Geltung des sog. Halbeinkünfteverfahrens an seiner mit Senatsurteil vom – I R 54/95 begründeten Auffassung festhält, dass eine Kapitalgesellschaft aus körperschaftsteuerlicher Sicht keine außerbetriebliche Sphäre besitze.
Betriebliche Veranlassung, Betriebsvermögen, Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben sind steuerrechtliche Begriffe, die allein steuerrechtlich zu interpretieren sind; der handelsbilanzielle Ausweis ist insoweit unmaßgeblich.
Wären verdeckte Gewinnausschüttungen Betriebsausgaben, müsste dasselbe auch für offene Ausschüttungen gelten. Erfüllt ein Bilanzposten oder ein Ansatz in der Gewinn- und Verlustrechnung nicht die steuerrechtlichen Anforderungen, ist er auszubuch...