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Steuerliche Behandlung der Steuerberatungskosten
Das BMF hat mit Schreiben vom – IV B 2 – S 2144/07/0002, 2007/0586772, StuB 2008 S. 74) zur Zuordnung von Steuerberatungskosten zu den Betriebsausgaben, Werbungskosten oder den Kosten der Lebensführung Stellung bezogen. Folgende Einzelaspekte wurden hierbei berücksichtigt:
Steuerberatungskosten umfassen alle Aufwendungen, die in sachlichem Zusammenhang mit dem Besteuerungsverfahren stehen. Dazu rechnen auch Nebenkosten wie z. B. Fahrtkosten zum Steuerberater oder Unfallkosten auf dem Weg zum Berater oder Beiträge zu Lohnsteuerhilfevereinen, Aufwendungen für Steuerfachliteratur und sonstige Hilfsmittel (z. B. Software).
Steuerberatungskosten können den Betriebsausgaben oder Werbungskosten zuzuordnen sein; sie sind dann steuerlich abzugsfähig. Die Gewerbesteuer ist zwar ab 2008 regelmäßig nicht mehr als Betriebsausgabe abziehbar (vgl. § 4 Abs. 5b EStG). Die auf die Gewerbesteuer entfallenden Steuerberatungskosten sind dennoch weiterhin als Betriebsausgaben abziehbar. Die Aufwendungen für einen eventuellen Rechtsstreit im Zusammenhang mit den Kinderbetreuungskosten sind nicht im Rahmen der Betriebsausgaben/Werbungsko...