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StuB 3/2008 S. 108

Behandlung eines Filmfonds

(1) Die Grundsätze über die Bilanzierung schwebender Geschäfte sind gem. nrkr. Beschluss des FG München vom S. 109 NWB FAAAC-62249 (BFH-Az.: IV B 126/07, EFG 2008 S. 23) auch dann uneingeschränkt anzuwenden, wenn ein immaterielles Wirtschaftsgut hergestellt werden soll. Dies gilt unabhängig davon, ob das immaterielle Wirtschaftsgut dem Anlage- oder dem Umlaufvermögen zuzuordnen sein wird. Ermittelt der Stpfl. daher seinen Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG, hat er in Höhe der Anzahlungen, die er im Zusammenhang mit der Herstellung eines immateriellen Wirtschaftsguts geleistet hat, einen entsprechend hohen Aktivposten auszuweisen mit der Folge, dass die Anzahlung bis zur Lieferung des immateriellen Wirtschaftsguts erfolgsneutral bleibt. (2) Filme sind entsprechend den zu Leasinggeschäft...

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