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Die KGaA und die AG & Co. KG
Alternativen zur Aktiengesellschaft für Familienunternehmen
Die Rechtsform der Aktiengesellschaft ist aufgrund ihres ausdifferenzierten und bewährten Regelungssystems unabhängig von der Frage eines mittelfristig beabsichtigten Börsengangs gerade auch für Familienunternehmen mit einem begrenzten Gesellschafterkreis attraktiv. Mit diesen Vorteilen sind jedoch automatisch auch gewisse Nachteile verbunden (vgl. Werner, NWB F. 18 S. 4371 ff.). Damit stellt sich die Frage, inwieweit die spezifischen Vorteile, die die Aktiengesellschaft insbesondere für Familienunternehmen hat, mit den Vorteilen der Personengesellschaften kombiniert werden können. In der Praxis sind in diesem Zusammenhang insbesondere die KGaA, die GmbH & Co. KGaA und die AG & Co. KG von Bedeutung. Der nachfolgende Beitrag will einen Überblick über die insoweit bestehenden Möglichkeiten geben.
I. Die KGaA
Die KGaA ist wie die AG & Co. KG eine Kombination von Aktiengesellschaft und Kommanditgesellschaft.
1. Praktische Bedeutung
Bei der Kommanditgesellschaft auf Aktien handelt es sich um eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person), bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet (Komplementär) und die übrigen Gesellschaft...