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FG Niedersachsen 26.09.2007 3 K 142/06, NWB direkt 6/2008 S. 11
Versicherungsteuer: Einbezug selbstgetragener Schadensaufwendungen
Vom Versicherungsnehmer selbstgetragene Schadensaufwendungen (verauslagte Schäden und selbstberechnete Abwicklungskosten) unterliegen nicht der Versicherungsteuer, da es sich insoweit nicht um Versicherungsentgelt i. S. des § 3 Abs. 1 VersStG handelt.