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Kindergeldberechtigung von Ausländern
Es ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass Ausländer, deren Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland lediglich geduldet ist, auch nach der Neuregelung der Kindergeldberechtigung (§ 62 Abs. 2 EStG i. d. F. des AuslAnsprG v. , BGBl 2006 I S. 1915) keinen Anspruch auf Kindergeld haben (Festhalten am , BFH/NV 2007 S. 1234). Ebenso wenig begegnet es verfassungsrechtlichen Bedenken, dass die Anspruchsberechtigung von Ausländern mit bestimmten Aufenthaltstiteln (62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c EStG n. F.) an die Integration in den deutschen Arbeitsmarkt geknüpft ist.