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Keine Tarifbegrenzung für Zinserträge des Komplementärs einer KGaA
Die vom Komplementär einer KGaA aus der Gewährung von Darlehen an die Gesellschaft erzielten Zinserträge unterlagen auch insoweit nicht der Tarifbegrenzung nach § 32c EStG a. F., als sie bei der KGaA (zur Hälfte) als Dauerschuldzinsen i. S. von § 8 Nr. 1 GewStG dem Gewerbeertrag hinzugerechnet wurden.