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Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von zwei größeren Objekten nach 4 bzw. 5 Jahren Vermietung
Die Errichtung und Veräußerung zweier Großobjekte mit gewerblichen Flächen von 1 000 und mehr Quadratmetern unter erheblichen Einsatz von Fremdmitteln durch eine OHG, deren Gesellschafter von Beruf Architekten sind, kann auch dann zur Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels führen, wenn die Objekte langfristig vermietet sind und die Grundstücksveräußerung nicht zum unmittelbaren Gesellschaftszweck gehört.