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Deutschkurs für Ausländer nicht abzugsfähig
Aufwendungen für die Teilnahme an einem allgemeinen Deutschkurs stellen für in Deutschland lebende Ausländer in der Regel weder Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit noch Sonderausgaben für die Berufsaus- bzw. -weiterbildung dar, da das Erlernen der deutschen Sprache in nicht unwesentlichem Umfang auch die private Lebensführung berührt und daher das Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG eingreift.