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FG Hessen 17.09.2007 12 Ko 3825/04 , NWB direkt 6/2008 S. 3
Kostentragungspflicht des Insolvenzverwalters für eine abgeschlossene Instanz
Im Passivprozess kann ein Insolvenzverwalter für die Gerichtskosten einer vor Insolvenzeröffnung abgeschlossenen Instanz nicht herangezogen werden, wenn er im Anschluss an die vom Finanzamt erklärte Wiederaufnahme des Verfahrens das Rechtsmittel zurücknimmt.