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Anforderungen an eine wirksame Prozessvollmacht
Eine Vollmachtsurkunde, die bereits mehrere Jahre vor Klageerhebung und dem streitgegenständlichen Veranlagungszeitraum ausgestellt worden ist und sich nicht auf eine bestimmte Steuerart und einen bestimmten Veranlagungszeitraum bezieht, kann nicht als Dauerprozessvollmacht für alle möglichen Veranlagungszeiträume, Verfahrensabschnitte und Steuerarten verstanden werden. Sie stellt daher keine ordnungsgemäße Prozessvollmacht dar.