Düsseldorfer Tabelle – Neue Unterhaltsleitlinien ab 1. 1. 2008
Wegen der Änderungen des Unterhaltsrechts (vgl. UÄndG 2007 in BGBl 2007 I S. 3189) hat das Oberlandesgericht Düsseldorf bereits am neue Unterhaltsleitlinien veröffentlicht. Diese Düsseldorfer Tabelle ist – in Verbindung mit den Unterhaltsleitlinien des jeweiligen OLG – die für die Familiengerichte maßgebliche Richtschnur bei der Bemessung von Unterhaltsansprüchen.
Die Leitlinien bestehen weiterhin aus vier Teilen, dem Kindesunterhalt, dem Ehegattenunterhalt, der Mangelfallberechnung sowie dem Verwandtenunterhalt und Unterhalt nach § 1615l BGB. Die neue Düsseldorfer Tabelle wurde in dem letztgenannten Punkt erheblich vereinfacht (Gleichstellung von Kindern außerhalb einer Ehe der Eltern mit ehelichen Kindern). Außerdem sind die geringeren Sätze für Ostdeutschland angeglichen worden; daher ist die sog. Berliner Tabelle entfallen.
Auch die aktuelle Düsseldorfer Tabelle ist mit anderen Oberlandesgerichten und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages abgestimmt worden.
Fundstelle(n):
KAAAC-69404