Arbeitshilfe - Stand: 01.01.2009

Ehrenamtliche Tätigkeit bei Vereinspräsidentschaft - Mustereinspruch

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Es stellt sich die Frage, ob die Tätigkeit des Präsidenten des Vorstandes eines Vereines umsatzsteuerpflichtig sein kann, auch wenn er Organ des Vereines ist.

Entscheidend ist, ob er auf eigene Rechnung und eigene Verantwortung tätig wird, ob er also Unternehmensinitiative hat und Unternehmensrisiko trägt.

Eine Tätigkeit wird dann nicht gem. § 4 Nr. 26b UStG ehrenamtlich ausgeübt, wenn es sich um eine hochwertige Tätigkeit handelt, die in einem Umfang wie eine Vollbeschäftigung ausgeübt wird und die Vergütung der Höhe nach abstrakt geeignet ist, den Lebensunterhalt einer Person vollständig zu begleichen.

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Hinweis: Neues Aktenzeichen nach Abgabe:

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
AAAAC-69241